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Aktuelles

Großer Ärger an der Front:

Grundsätzlich sind Social Clubs genehmigungspflichtig durch zuständige Behörden, die von den jeweiligen Ländern benannt werden müssen. Da dies im aktuellen Fall noch nicht geschehen ist, ist folglich auch schwer abzuschätzen, ob hier seitens der Länder Kommunalbehörden mit der Erteilung der Lizenz betraut werden.

Argumentativ sind da natürlich die inhaltlichen Vorraussetzungen des Gesetzes relevant. Wie sieht das Jugendschutzkonzept aus? Ist es ausreichend. Weiterhin ist auch das Thema Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft eine Möglichkeit solche Clubs einzuschränken.

Im Hinblick auf gänzliche Konsumverbotszonen, analog zu Alkoholverbotszonen, hat das BMG eine Anfrage des Abgeordneten Fiedler (SPD) nicht beantwortet. Kommunen haben aktuell jetzt schon Probleme, Alkoholverbotszonen rechtssicher einzurichten. Hierzu gibt es auch mehrere Gerichtsurteile.