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Presse­mitteilungen

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MdB Dr. Inge Gräßle warnt:
Neues „Selbstbestimmungesetz“ schadet Kindern und Jugendlichen

Zur neuen Fassung des Selbstbestimmungsgesetz, die am Freitag im Plenum des Bundestages beraten und verabschiedet wird, äußert sich die Wahlkreisabgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU) wie folgt:

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist trotz der vorgenommenen Änderungen weiter abzulehnen. Das Gesetz ist eine Katastrophe für den Kinder- und Jugendschutz. Die Errungenschaften der Gleichberechtigung von Frauen werden mit einem Handstrich zunichte gemacht!“

Es ist verantwortungslos, verpflichtende Gutachten für vulnerable (also verletzliche) Minderjährige durch bloße (Schein-)Beratungen zu ersetzen. Experten-Gutachten können Persönlichkeitszweifel und Pubertätsphasen bei Jugendlichen besser erkennen, auf die Kinder und Jugendlichen besser eingehen und vor übereilten Fehlentscheidungen schützen. Sie dienen auch als Unterstützung für Familien in dieser Ausnahmesituation. Einfache Beratungen, noch dazu auch von Laien, hingegen nicht. Außerdem verlangt die Ampel keine Nachweise über eine Beratung, es reicht lediglich eine „Erklärung“, dass eine Beratung erfolgt ist. Die ,Beratungen‘ sind ein Feigenblatt, um den Zweiflern in den Reihen der Ampelfraktionen eine Zustimmung zum Gesetz abzuringen.

Die berechtigten Bedenken vieler Frauen und Mädchen hat die Ampel ignoriert. Der Zugang zu Schutzräumen durch Männer, die sich missbräuchlich als Frauen identifizieren, bleibt ungeregelt. Zahlreiche Frauen und Mädchen werden sich in Frauenumkleiden, in Sportvereinen und in Frauenhäusern unwohl fühlen und sich in letzter Konsequenz aus diesen Schutzräumen zurückziehen.

Schließlich ist es fahrlässig, dass Änderungen von Geschlecht und Vornamen doch nicht automatisch an Sicherheitsbehörden übermittelt werden, um Fahndungslisten zu aktualisieren. Kriminelle könnten einen Identitätswechsel dazu ausnutzen, um Polizeikontrollen zu entwischen oder unerkannt auszureisen.“