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Aktuelles

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse ist wegweisend.

Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Ampelregierung ist nichtig! Das ist die zentrale Botschaft des Bundesverfassungsgericht an die aktuelle Ampelregierung.

Den von der Ampel im Jahr 2021 vorgenommene Taschenspielertrick hat das Bundesverfassungsgericht klar durchschaut und für verfassungswidrig erklärt. Das ist eine großartige Nachricht gerade für die junge Generation, denn es stärkt die „Schuldenbremse“, die gerade für die Zukunft die Überschuldung verhindern will. Ich bin den Richterinnen und Richtern für ihre klaren und wegweisenden Worte aufrichtig dankbar!

Wir als CDU/CSU-Fraktion haben uns antragsstellend gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gewandt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ umgewidmet werden.

Umso mehr freue ich mich über die Deutlichkeit der Entscheidung. Das Gericht hat nicht nur einen, sondern drei Gründe aufgezählt, warum das Ampel-Vorgehen verfassungswidrig war – jeder für sich hätte bereits ausgereicht, um das Gesetz zu kippen. In meinen Augen ist das Maß voll. Diese Bundesregierung hat sich schon zu viele Rechtsbrüche geleistet. Der Bundesfinanzminister sollte daraus die richtigen Konsequenzen ziehen und zurücktreten!