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Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zur Europäischen Union und ihren Institutionen. Was ist Europa? Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Sie versteht sich nicht als ein neuer Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Allerdings ist die Europäische Union auch mehr als alle sonstigen internationalen Organisationen. Die EU ist im Wortsinne einzigartig. Die Mitgliedstaaten der EU haben gemeinsame Organe eingerichtet. Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität haben sie diesen Organen übertragen, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können. Diese Zusammenführung der Souveränität wird auch als "Europäische Integration" bezeichnet. Historisch gesehen war die Entstehung der heutigen Europäischen Union die Folge des Zweiten Weltkriegs. Der Gedanke der europäischen Integration sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In einer Rede am 9. Mai 1950 sprach sich Robert Schuman, damaliger französischer Außenminister, erstmals für diese Integration aus. Dieses Datum gilt als Geburtstag der heutigen EU und wird jährlich als Europatag gefeiert. In den ersten Jahren beschränkte sich die Zusammenarbeit hauptsächlich auf Handel und Wirtschaft. Heute jedoch befasst sich die EU auch mit vielen anderen Fragen, die sich unmittelbar auf unser tägliches Leben auswirken: z. B. Wahrung der Bürgerrechte, Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionalentwicklung; Umweltschutz ; und eine diskriminierungsfreie Globalisierung. Die Europäische Union hat dazu beigetragen, den Lebensstandard zu heben, einen gemeinsamen europäischen Markt zu schaffen und die gemeinsame europäische Währung, den Euro einzuführen. Anfänglich bestand die EU aus nur sechs Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich kamen 1973 hinzu, Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986, Österreich, Finnland und Schweden 1995. Im Jahre 2004 erfolgte mit weiteren 10 Ländern die umfangreichste Erweiterung in der Geschichte der EU: Estland, Lettland, Litauen, Malsa, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Das institutionelle System der EU besteht aus fünf Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof und Europäischer Rechnungshof. Diese Organe werden durch fünf weitere wichtige Einrichtungen ergänzt: Das Europäische Parlament (EP) ist die demokratische Stimme der Bürger Europas. Es wird alle fünf Jahre direkt gewählt; die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach nationaler Zugehörigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP), sondern nach den Fraktionen. Die Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitglieder jeweils angehören. Einige Abgeordnete gehören allerdings keiner Fraktion an. Bei der letzten Wahl im Juni 2004 betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter etwa 30%. Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen die Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung, die Genehmigung des EU-Haushalts, die demokratische Kontrolle der anderen EU-Organe sowie die Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen. Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. In ihm kommen die Vertreter der Regierungen der 25 Mitgliedstaaten zusammen. Er ist das Forum, in dem die Vertreter der Regierung ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt. Wenn es um die Grundzüge der Politik geht, treten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament legt der Rat Regeln für alle Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) fest, die den so genannten ersten Pfeiler der EU bilden. Die EG befasst sich mit dem Binnenmarkt sowie mit den meisten gemeinschaftlichen Politikbereichen und garantiert den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Darüber hinaus besitzt der Rat die wesentliche Zuständigkeit für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen im Rahmen des so genannten zweiten und dritten Pfeilers, d. h. in den Bereichen gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres. Die Regierungen arbeiten in der EU z. B. bei der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel zusammen. Die Mitgliedstaaten vereinen ihre Kräfte und sprechen mit einer Stimme in auswärtigen Angelegenheiten, unterstützt von dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig. Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Die Europäische Kommission wird von etwa 24000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden. Wenn gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen werden, ist natürlich auch sicherzustellen, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU-Verträge und EU-Rechtsvorschriften bei. Nationale Gerichte müssen sich bei Unsicherheiten in der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften an den Gerichtshof wenden, und Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU-Organe klagen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Finanzmittel der EU müssen vorschriftsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Der Rechnungshof, ein unabhängiges EU-Organ mit Sitz in Luxemburg, kontrolliert, wie und wofür dieses Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof strebt an, dass der Steuerzahler mehr Gegenwert für das Geld bekommt, das der EU zur Verfügung gestellt wird. Die Europäische Zentralbank ist zuständig für die einheitliche Währung, den Euro. Als unabhängige Instanz entscheidet sie über die europäische Währungspolitik, wie beispielsweise die Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität, d. h., sie will verhindern, dass die europäische Wirtschaft durch Inflation geschädigt wird. Aber die Währungspolitik spielt auch eine Rolle bei anderen politischen Zielsetzungen der EU. Die Europäische Zentralbank ist in Frankfurt am Main ansässig. Geleitet wird sie von einem Präsidenten und einem Direktorium in enger Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der EU-Staaten. Die Bank leiht Geld zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, insbesondere für Projekte, die benachteiligten Regionen zugute kommen. So finanziert sie beispielsweise Bahnverbindungen, Autobahnen, Flughäfen, Umweltschutzmaßnahmen und, über Partnerbanken, Investitionen der kleinen und mittleren Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern. Die Anleihen unterstützen auch den Erweiterungsprozess der Union sowie deren Entwicklungshilfepolitik. Die Bank hat ihren Sitz in Luxemburg und nimmt Geldmittel auf dem Kapitalmarkt auf. Als nicht gewinnorientierte Organisation kann sie zu günstigen Konditionen Geld leihen. Unter den 222 Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ab 2004 mehr) sind die wichtigsten Interessengruppen der EU vertreten: von den Arbeitgebern bis zu den Gewerkschaften und von den Verbrauchern bis zu den Umweltschützern. Der Ausschuss hat beratende Funktion und nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU-Initiativen. Mit diesem Gremium wird die gemeinsame europäische Tradition der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das politische Leben fortgesetzt. Viele Entscheidungen in der EU wirken sich unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene aus. Über den Ausschuss der Regionen werden die kommunalen und regionalen Behörden gehört, bevor die EU Entscheidungen in so unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Beschäftigung oder Verkehr fällt. |


